STEUERRECHT -
Der Deutsche
Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB
Standardentwurf zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten Rahmenkonzepts, die Aussagen zu einer weiterentwickelten Zielsetzung der
Rechnungslegung, den qualitativen Charakteristika von Rechnungslegungsinformationen und Beschränkungen der erforderlichen
Informationsbereitstellung enthalten, verabschiedet.
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